Politik

Politik

Togo ist seit 1967 eine Präsidialrepublik. Von dort an herrschte Präsident Gnassingbé Eyadéma diktatorisch. Im Jahr 1993 musste er allerdings nach internationalem Druck eine neue liberale Verfassung ausarbeiten, die zuerst von der Opposition bewilligt werden sollte. Diese wurde und wird jedoch oft missachtet und es wird bei Wahlen immer wieder der Vorwurf des Wahlbetruges laut.
Das Parlament (Assemblée Nationale) hat 81 Mitglieder und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Der Staatspräsident wird in einer Direktwahl ebenso alle 5 Jahre bestimmt. Aktuell ist Faure Gnassingbé , ein Sohn des ehemaligen Diktators, Präsident von Togo.

Im Parlament gingen seit der Wahl 2002 von den 81 Sitzen 72 an die Rassemblement du Peuple Togolais (RPT), die Partei des damaligen Präsidenten Gnassingbé Eyadéma. 2005 wurde Edem Kodjo zum Premierminister gewählt. Er ist Vorsitzender der Convergence Patriotique Panafricaine (CPP), die aus der Fusion der kleinen Oppositionsparteien PAD, UTD, UDS und PDU hervorging.  Im September 2006 wurde er von Yawovi Agboyibo als Premierminister abgelöst. 

Aus den Parlamentswahlen vom 14. Oktober 2007 ging die Rassemblement du peuple togolais (RPT) mit 50 Sitzen als Sieger hervor. Weitere Sitze im Parlament gingen an die Union des Forces du Changement (27 Sitze) und an die Comité d’Action pour le Renouveau (4 Sitze).

Am 3. Dezember 2007 ernannte Präsident Faure Gnassingbé den Politiker Komlan Mally als Premierminister. Dieser trat am 5. September 2008 zurück. Am 7. September 2008 ernannte der Präsident Gilbert Houngbo zum Premierminister.

Am 25. April 2015 waren die letzten Wahlen und laut Ergebnisse der nationalen unabhängigen Wahlkommission CENI fielen 58,75 Prozent der Stimmen auf den bisherigen Präsidenten Faure Gnassingbé. Jean-Pierre Fabre, der bekannteste Oppositionskandidat, bekam 34,95 Prozent. Während die Wahlen im Jahr 2005 und 2010 von Unruhen begleitet wurden, verliefen die jüngsten Wahlen weitgehend friedlich.

Togo ist Mitglied bei den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion, der Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten und der Zone d’Alliance et de Coprospérité.

Menschenhandel, besonders der Handel mit Kindern, ist ein ernst zunehmendes Problem in Togo. Von Togo aus werden Kinder nach Nigeria, Benin, Kamerun, Liberia oder Gabun verkauft, wo sie sehr oft als Zwangsarbeiter enden. Über 300.000 togoische Kinder im Alter zwischen 5 und 15 Jahren werden schätzungsweise in anderen Ländern als Arbeitskräfte ausgebeutet. Als Drehkreuz des internationalen Handels mit Kindersklaven gilt die Stadt Lomé. Die Anzahl arbeitender Kinder zwischen 5 und 14 Jahren in Togo wird insgesamt auf 32,7 % geschätzt (Jungen: 33,7 %, Mädchen: 31,6 %).

Amnesty International beanstandete für das Jahr 2008, dass es zu Misshandlungen von Häftlingen gekommen sei und auch die Haftbedingungen selbst wurden als unmenschlich eingestuft. Im Jahr 2009 sollen mehrere Menschen in Polizeigewahrsam an Folter oder Misshandlung gestorben sein. Im Juni 2009 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.

Am 25. Mai 2015 kam es in der Ortschaft Gléi, 160 km nördlich von Lomé, bei einer Kundgebung zu Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Angehörige der Armee schossen mit scharfer Munition auf die Demonstranten, dabei wurden mindestens 30 Menschen verletzt. Bei Demonstrationen in der Stadt Sansanné-Mango wurden durch Sicherheitskräfte im November 2015 sieben Menschen getötet und mindestens 117 weitere verletzt, darunter auch viele Kinder und schwangere Frauen. Personen in Polizeigewahrsam wurden nach Informationen von Amnesty International gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen „Geständnisse“ zu erpressen. Auch wurde demnach Gefangenen eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt als bedroht. Journalisten werden gezielt misshandelt. Nichtstaatliche (NGOs) und Non-Profit-Organisationen wie Amnesty International berichten jedes Jahr von Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland informiert darüber, dass sich die Menschenrechtslage seit 2006 zwar gebessert hat, aber Homosexualität in der Öffentlichkeit weiterhin verfolgt und mit Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen geahndet werden kann.